


Martin Niemöllers „Kasseler Rede“ vom 25. Januar 1959 im vollen Wortlaut.
Quelle: Stimme-Verlag, Darmstadt 1959
Vorbemerkung des Verlages
Wir legen hiermit der Öffentlichkeit die Kasseler Rede von Kirchenpräsident D. Niemöller vor. Um der wortgetreuen Wiedergabe willen – die Rede wurde frei, nach Stichworten, gehalten – ist von jeder stilistischen Bearbeitung abgesehen worden. STIMME – Verlag
Erklärung des Synodalvorstandes
Der Herr Kirchenpräsident hat dem Synodalvorstand in seiner Sitzung vom 9.2. z959 den vollständigen Text seiner in Kassel am 25. Januar 1959 gehaltenen Rede auf Grund einer Tonbandaufnahme zur Kenntnis gebracht. Der Synodalvorstand hat den seelsorgerischen Charakter der Rede festgestellt; er ist auch im übrigen der Meinung, daß kein Grund zur Einberufung einer außerordentlichen Synode besteht. Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die Rede in ihrem vollen Wortlaut von dem Herrn Kirchenpräsidenten veröffentlicht wird.
Frankfurt a. M., den 10. Februar 1959, gez. Dr. Wilhelmi, Präses
Vorbemerkung der Anwälte
Die Rede, die Kirchenpräsident D. Niemöller am 15. Januar d. J. in Kassel gehalten hat, wurde auf Tonband genommen. Lediglich nach den ersten fünf Sätzen weist das Tonband eine Lücke auf. Diese ist im nachstehenden Text an der gekennzeichneten Stelle von Kirchenpräsident D. Niemöller aus seiner Erinnerung ausgefüllt worden. Wir erklären, daß nachstehender Text bis auf die erwähnte und gekennzeichnete Ergänzung wörtlich mit dem Tonband übereinstimmt. Berichtigt wurden ohne Sinnveränderung lediglich vereinzelte offensichtliche Sprechfehler. Keinerlei Änderung erfolgte an den Stellen der Rede, auf welche Bundesverteidigungsminister Dr. h. c. Franz lose[ Strauß seinen Strafantrag gegen Kirchenpräsident D. Niemöller glaubt stützen zu können.
Wir halten das Tonband in Verwahr und werden es dem Gericht zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen.
Essen, den 10. Februar 1959
Dr. Dr. Gustav W. Heinemann, Rechtsanwalt und Notar
Dr. Diether Posser, Rechtsanwalt
Zur Rede im Worlaut:
Am Dienstag, den 29. Juni 1937 besuchte Martin Niemöller in Wiesbaden seinen alten Schulkameraden Ernst Königs, und hielt an diesem Tag drei Reden, die von Bekennermut und Unerschrockenheit gegenüber den Nationalsozialisten zeugten. Sie wurden mitstenographiert. Es waren seine letzten öffentlichen Auftritte, bevor er verhaftet und nach seiner Freilassung am 2. März 1938 als persönlicher Gefangener Adolf Hitlers ins KZ verschleppt wurde.
Niemöllers Rede vor seiner Verhaftung 1937 zur kirchlichen Lage ©Einleitungstext der Mitschrift:
Auf Einladung der Bekennenden Kirche Wiesbadens sprach am 29. Juni Pastor Niemöller nachmittags 5 und abends 8.30 Uhr in der Marktkirche. Seine Ansprache knüpfte er an das Prophetenwort Sacharja 5,6: Es soll nicht durch Heer oder Kraft geschehen, sondern durch meinen Geist, spricht der Herr Zebaoth. Das ist gleichsam eine Antwort auf das, was wir soeben gebetet haben. Das ist gleichsam das Thema der Kirchengeschichte, seitdem wir von der Lage unserer Kirche zu sprechen uns gewöhnt haben. An diesem Gotteswort buchstabieren und lernen wir und sind doch immer noch nicht damit fertig geworden. Wir haben gemeint, unserer Kirche könnte geholfen werden, wenn die vorhandenen gesunden Kräfte lebendig gemacht und aufgerufen würden, wenn die eigenen Kräfte richtig angesetzt würden, dann würde es gelingen, die ins Wanken gekommene Kirche zu bauen. Wir haben gemeint, das wäre etwas, was wir da mit unserer Kraft erreicht hätten. Wir mussten dann entdecken, dass das ein Irrtum war.
Gott spricht: „Es soll nicht geschehen durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist.“ Die neue deutsch-evangelische Kirche bestand erst einige Monate, als Dinge passierten, die uns zweifeln ließen an dem, was wir geschaffen hatten. Wir waren bei unseren Bemühungen, die Lage zu meistern über das Nein Gottes hinweggeglitten. Es kam darauf an, dass in der einen oder 100 Kirchen seine Gedanken so gepredigt werden, dass Gott mit seinem Geist darin wirksam werden kann, und dass durch die frohe Botschaft von Nazareth Menschen gerettet und selig werden. Wir merkten 1933 schon, dass in der Predigt etwas nicht stimmte. Selbst der Reichsbischof Ludwig Müller, den wir schließlich hingenommen hatten, hatte gesagt, dass Bekenntnis und Evangelium nicht angetastet werden dürften. Derselbe Ludwig Müller, der heute noch Titel und Einkommen eines Reichsbischofs bezieht, hat unlängst in Hannover gesagt: Die Lehre von der Erbsünde muss weg. Lasst Euch nicht bange machen vor dem jüngsten Gericht, es gibt gar kein ewiges Gericht Gottes, ich, euer Reichsbischof, sage das. Wenn eine Kirche so die Botschaft von Christo verkündigt und menschliche Gedanken für richtig hinstellt, dann ist das Auflösung und Zerstörung der Kirche, Gericht Gottes. Unser Gott aber duldet keine Götter neben sich, und der Herr Christus lässt sich seine Ehre nicht nehmen, dass er der Herr ist. Darum geht es in der Kirche, dass er der Herr ist.
Zwei Wochen vor seinem Besuch in Wiesbaden im Juni 1937 hatte Martin Niemöller einen Brief an den Reichsjustizminister Dr. Gürtner geschrieben, aus dem nicht nur die verzweifelte Lage der Bekennenden Kirche im Jahre 1937 zu erkennen ist, sondern auch der Mut zu persönlicher Verantwortung seines Verfassers.
Berlin-Dahlem, 17.6.1937
Herrn Justizminister Dr. Gürtner, Berlin.
Hochverehrter Herr Justizminister!
In Ergänzung meines Schreibens vom 2. Juni teile ich Ihnen mit, dass bis auf Dr. jur. Schmidt, der inzwischen freigelassen wurde, die Verhaftung der übrigen Pfarrer in der Angelegenheit Gross weiter aufrechterhalten wird, obwohl einwandfrei feststeht, dass Dr. Gross (übrigens nicht nur in der genannten Rede) derjenige gewesen ist, der das religiöse und rechtliche Empfinden des überwiegenden Teiles des deutschen Volkes in gröblicher und zynischer Weise verletzt und die Autorität des Staates untergraben hat. Inzwischen hat eine neue Verhaftungswelle inmitten der evangelischen Pfarrerschaft und Gemeinden eingesetzt. Seit Sonnabend den 12.6. ist der Legationsrat Dr. Freudenberg aus Dahlem verhaftet, und zwar im Zusammenhang mit der Hochschulfrage der evangelischen Kirchen, die seit einiger Zeit im Gesamtplan der Christenverfolgung des Herrn Muhs1 eine Rolle zu spielen anfängt. In der gleichen Sache ist ein Urteil gegen drei evangelische Theologiestudenten vom Berliner Universitätsgericht ergangen, das wohl ziemlich die Höhe alles dessen darstellt, was an Beugung des Rechts und an innerer Verlogenheit auf diesem Gebiet bislang geleistet worden ist. Eine Anzahl weiterer Studenten, die sich mit den drei Gemaßregelten solidarisch erklärt haben, sind, wie ich höre, für den kommenden Montag vor den Universitätsrichter geladen. Das Urteil füge ich Ihnen zum Privatgebrauch bei.